Satzung
Satzung_Umweltschutz_Maintal_07-2006.pdf (pdf-Datei / 146 KB)
?1 Name und Sitz der Gemeinschaft
Die Gemeinschaft f?hrt den Namen Umweltschutz Maintal, mit Sitz in Wertheim am Main.
Nach Anerkennung durch das Finanzamt und Eintragung im Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". Im weiteren Verlauf der Satzung als Umweltschutz Maintal benannt.
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
?2 Der Satzungszweck wird verwirklicht
Zweck des Vereins ist die Sicherung und F?rderung ?kologisch sinnvoller Umweltgestaltung insbesondere bei planerischen Konzeptionen sensibler Infrastrukturen von Natur-, Wohn- und Nutzfl?chen im kommunalen Bereich durch ?ffentlichkeitsarbeit und B?rgerbeteiligung.
Vermittlung von Zusammenh?ngen und Wechselwirkungen baulicher Planungen zu ?kologischer Umwelt- und Wohnqualit?t durch Information und Kommunikation.
Entwicklung des Umweltbewu?tseins zum Schutz und Erhalt ?kologischen Landschaftsgegebenheiten des Maintales unter Betrachtung landschaftlicher und industrieller Nutzung.
Demokratische Mitgestaltung kommunaler Planungen im Spannungsbereich ?kologie und ?konomie durch Einbeziehung Umwelt- und Naturschutz beachtender Gesamtkonzeptionen.
Die Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualit?t, die Erhaltung des Fischbestandes sowie der ?brigen Flora und Fauna ist ein wichtiges Anliegen, ebenso die F?rderung von erneuerbarer Energie und der Anlagen zur Erzeugung dieser Energien.
Der Verein verfolgt ausschlie?lich und unmittelbar gemeinn?tzige Zwecke im Sinne der ? 51 - 68 der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos t?tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins werden nur f?r satzungsm??ige Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
Es wird keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh?ltnism??ig hohe Verg?tungen, beg?nstigt.
?3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins k?nnen alle Personen, Firmen und Vereine werden, unabh?ngig von Nation, Staatsangeh?rigkeit, Religion oder Beruf.
Aufnahmeantr?ge sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet ?ber den Antrag mit einfacher Mehrheit. Die Ablehnung des Antrags muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.
?4 Beitr?ge
Die Beitr?ge der Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag ist im Jahr des Beitritts innerhalb 4 Wochen und anschlie?end bis Ende des l. Quartals des jeweiligen Kalenderjahres f?llig und wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen.
Jugendliche unter 18 Jahre bleiben beitragsfrei.
Eine Beitragserh?hung kann nur mit einer 2/3 Mehrheit von der Mitgliederversammlung bestimmt werden.
?5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Tod,
- durch Austritt, der schriftlich dem Vorstand gegen?ber zu erkl?ren ist. K?ndigungsfrist 3 Monate zum Jahresende,
- 1. durch Ausschlu?, der vom Vorstand ausgesprochen werden kann wenn ein Mitglied:
camit der Zahlung des Beitrags trotz schriftlicher Mahnung des Schatzmeisters l?nger als 6 Monate im R?ckstand ist. Mit seinen Verbindlichkeiten bleibt der Austretende dem Umweltschutz Maintal haftbar,
2. durch sein Verhalten die Satzung oder die Regeln des Vereins verletzt und die Interessen des Vereins ernsthaft gef?hrdet.
Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Ausschlu? innerhalb eines Monats beim Vorstand Einspruch erheben und eine erneute ?berpr?fung des Sachverhalts verlangen. Die daraufhin mit 2/3 Mehrheit zu treffende Entscheidung des Vorstandes ist endg?ltig.
?6 Der Verein Umweltschutz Maintal gliedert sich in:
- Mitglieder
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
Zu Mitglieder
Mitglied kann jeder nach den Kriterien in ? 3 werden.
Die Aufnahme gilt als vollzogen, wenn eine Beitrittserkl?rung vorliegt und der Vorstand dem Beitritt zugestimmt hat.
Bei Kindern und Jugendlichen ist die Unterschrift eines Elternteils erforderlich.
Mit der Aufnahme wird die Satzung des Umweltschutz Maintal anerkannt.
Zu Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird in schriftlicher Form mindestens 14 Tage vorher vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann nach ? 37 BGB einberufen werden.
Sie beschlie?t mit einer Mehrheit von ?ber 50 % der anwesenden Mitglieder.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Sie kann bei Krankheit in schriftlicher Form bekundet werden.
Stimmberechtigt sind Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die mit ihrem Jahresbeitrag nicht im R?ckstand sind.
Die Mitgliederversammlung findet einmal j?hrlich statt.
Die Mitgliederversammlung beschlie?t ?ber:
- Jahresbericht des Vorstandes,
- Bericht ?ber Kassenpr?fung,
- Entlastung des Vorstands,
- Neuwahl des gesamten Vorstandes,
- Neuwahl soweit erforderlich.
Antr?ge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung m?ssen sp?testens 1 Woche vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Die in der Hauptversammlung gefassten Beschl?sse sind von dem Schriftf?hrer zu beurkunden und vom Versammlungsleiter und Schriftf?hrer zu unterschreiben.
Zu Vorstand
Der Vorstand wird jeweils f?r die Dauer von 2 Jahren gew?hlt, und bleibt solange im Amt bis ein neuer Vorstand gew?hlt wurde.
Der gesch?ftsf?hrende Vorstand setzt sich zusammen aus:
3 Vorsitzenden,
1 Schriftf?hrer,
1 Kassierer.
Die Vertretung der Gemeinschaft im Sinne den ? 26 BGB erfolgt gemeinsam durch mindestens 2 der Vorsitzenden.
?7 Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:
- Vorstand
- Beisitzern
?8 Neuwahlen
W?hlbar sind alle anwesenden Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 1 Jahr Mitglied des Umweltschutz Maintal sind.
Gew?hlt ist, der ?ber 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
Die Vorsitzenden werden auf Antrag in geheimer Wahl gew?hlt.
Alle weiteren Wahlvorg?nge k?nnen durch Handzeichen erfolgen, wenn nur 1 Wahlvorschlag gemacht wird.
Liegen mehrere Wahlvorschl?ge vor, muss in geheimer Wahl abgestimmt werden.
?9 Kassenpr?fer
Die Kassenpr?fer (2 Personen) werden von der Jahreshauptversammlung f?r die Dauer von 2 Jahren gew?hlt. Sie d?rfen nicht dem Vorstand angeh?ren.
?10 Haftung:
Der Umweltschutz Maintal haftet mit seinem Gemeinschaftsverm?gen.
Weitergehende Haftung auch des Vorstandes ist ausgeschlossen.
Dem Umweltschutz Maintal ?berlassene Gegenst?nde z?hlen nicht zum Haftungsverm?gen.
?11 Satzungs?nderung
F?r eine ?nderung der Satzung ist die Mehrheit von 2/3 der ordentlichen oder au?erordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.
?12 Aufl?sung
Die Aufl?sung kann nur durch Beschluss der ordentlichen oder au?erordentlichen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit erfolgen.
Bei Aufl?sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f?llt das Verm?gen des Vereins an eine K?rperschaft des ?ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg?nstigte K?rperschaft zur Verwendung der F?rderung des Naturschutzes, die es unmittelbar und ausschlie?lich f?r obigen gemeinn?tzigen Zweck zu verwenden hat.
Die Aufl?sung ist unm?glich, wenn mindestens 7 Mitglieder diese in ihrer alten Form weiter f?hren wollen.
Wertheim am 3. Juli 2006

